Zulassungsbescheid 
Die Verwendung von Betonstählen und anderen Baustoffen, die von DIN 488 (Betonstahl) und DIN 1045 (Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung) abweichen, bedarf einer Einzelzustimmung oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde oder des von ihr beauftragten Instituts. Dies gilt vor allem für die Verwendung von Betonstahl in Ringen, besonders im Hinblick auf die Einführung des Übereinstimmungs-Zertifikats (Ü-Zeichen). Für das Gebiet des Stahlbetonbaues werden solche Zulassungen insbesondere vom Institut für Bautechnik (IFBT), Berlin, erteilt und im Z. dokumentiert, den der Bauleiter bei der Prüfung des einzelnen Bauwerks vorlegen muß.

Für nichtrostende Stähle sind ebenfalls solche Zulassungen erforderlich. Die bisher gültige Zulassung wird überarbeitet und in Kürze in erweiterter Form neu erteilt werden. Auskünfte hierzu erteilt die Informationsstelle Edelstahl Rostfrei.
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