Durch die oberste Bauaufsichtsbehörde für jedes Herstellerwerk festgelegtes Unterscheidungsmerkmal, mit dem
Betonrippenstähle und die gerippten Einzelstäbe von geschweißten
Betonstahlmatten versehen sein müssen, damit jederzeit - auch nach Einbau - der Hersteller ermittelt werden kann. Das
W. ist in DIN 488-1 geregelt und besteht aus einer Veränderung der Rippenanordnung der Staboberflächen. Betonstahlmatten sind zusätzlich durch witterungsbeständige Anhängeetiketten zu kennzeichnen, die die Nummer des Herstellers und die Mattenbezeichnung aufweisen.