Werkkennzeichen 
Durch die oberste Bauaufsichtsbehörde für jedes Herstellerwerk festgelegtes Unterscheidungsmerkmal, mit dem Betonrippenstähle und die gerippten Einzelstäbe von geschweißten Betonstahlmatten versehen sein müssen, damit jederzeit - auch nach Einbau - der Hersteller ermittelt werden kann. Das W. ist in DIN 488-1 geregelt und besteht aus einer Veränderung der Rippenanordnung der Staboberflächen. Betonstahlmatten sind zusätzlich durch witterungsbeständige Anhängeetiketten zu kennzeichnen, die die Nummer des Herstellers und die Mattenbezeichnung aufweisen.
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