Unlegierter Edelstahl 
Der Begriff des unlegierten Edelstahls ist seit Erscheinen der DIN EN 10020 neu definiert. Bis dahin galt jeder Edelstahl, dem außer Kohlenstoff keine Legierungszusätze gegeben wurden, als unlegiert. Nunmehr gelten als unlegiert solche Edelstahle, die gegenüber Qualitätsstahl einen höheren Reinheitsgrad, insbesondere im Hinblick auf nichtmetallische Einschlüsse, besitzen. Sie sind meist zum Vergüten oder Oberflächenhärten vorgesehen. Vielfach werden eingeengte Vorschriften zur Härtbarkeit, zu Festigkeits- und Zähigkeitseigenschaften u. a. hohen bzw. höchsten Beanspruchungen gegeben bzw. eingehalten.
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