Ultraschallprüfverfahren 
zählen innerhalb der zerstörungsfreien Prüfung zu den akustischen Verfahren. Die Werkstoffprüfung mit Ultraschall nutzt Frequenzen im Bereich 100 kHz - 100 MHz, also im längst nicht mehr hörbaren Bereich. Ultraschall wird durch -»Magnetostriktion erzeugt oder kommt durch einen piezoelektrischen Effekt zustande. Ultraschall breitet sich in festen Medien in Form von Longitudinal- und Transversalwellen aus. Gelangen die Schallwellen an die Oberfläche einer Probe, so werden sie gestreut oder reflektiert, je nach Oberflächenbeschaffenheit. An der Grenzfläche zweier unterschiedlich dichter Medien dagegen, also z. B. am Rand eines Risses oder Einschlusses, wird nur ein Teil des Strahlenbündels reflektiert, der andere ändert seine Richtung und wird gestreut oder absorbiert.

U. werden zur Fehlersuche im Innern von Schmiede- und Gußteilen, Walzstahl und Schweißnähten eingesetzt. Man kennt Schallreflexions- (Impuls-Echo-Verfahren), Durchschallungs-, Schallsicht-, Resonanz- oder das Interferometer-Verfahren.
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