Auf Grundlage der Landesbauordnungen dürfen ab 1.1.1996 (mit Übergangsfrist) nur noch Bauprodukte verwendet werden, die zum Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen das Ü-Zeichen (bzw. später das noch nicht existierende CE-Zeichen nach EG-Norm) tragen.