Streckgrenzenverhältnis 
Das Verhältnis aus Streckgrenze und Zugfestigkeit gibt dem Konstrukteur Auskunft über die Höhe der nutzbaren Werkstoffestigkeit an. Ein S. von 0,6 bedeutet z. B., daß maximal 60 % der Festigkeit zur Verfügung stehen. Hiervon muß noch ein Sicherheitsfaktor abgerechnet werden. Höherfeste Baustähle mit Streckgrenzen von 340-390 N/mm² im Walzzustand weisen ein S. von 0,7-0,8, die vergüteten Sorten mit Streckgrenzen von 490-980 N/mm² eines von mindestens 0,8-0,9 auf. Dieser geringe Abstand zwischen Betriebs- und Bruchspannung setzt einen sprödbruchsicheren Stahl voraus sowie ein Mindestmaß an zusätzlichen Spannungen.
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