DIN EN 10020 - Begriffsbestimmungen für die Einteilung der Stähle - unterscheidet 1. unlegierten, 2. legierten
Q. - Es gehören zu
1. alle unlegierten Stahlsorten, die nicht
Grundstähle oder
Edelstähle sind, also im wesentlichen Stahlsorten, die im Vergleich zu Grundstählen besonderer Sorgfalt in der Herstellung bedürfen, und die schärferen bzw. zusätzlichen Anforderungen gerecht werden müssen im Hinblick auf z. B. Verformbarkeit, Korngröße, Sprödbruchunempfindlichkeit;
2. Stähle, die für ähnliche Verwendung wie die unlegierten vorgesehen sind, jedoch besonderen Ansprüchen genügen müssen, für deren Erfüllung ihnen Legierungselemente zugegeben werden. Legierter
Q. ist im allgemeinen nicht für eine Vergütung oder Oberflächenhärtung bestimmt. Grenzgehalte für die Einteilung in unlegierte und legierte Stähle:
Legierter Stahl