Im Stahlhandel allgemein übliche Bezeichnung von hauptsächlich statistischer Bedeutung für Stähle der Güten S 275 bis E 360 (bisher St 44 bis St 70) und alle sogenannten C-Güten. Diese werden unter dem Sammelbegriff "Rohgewalzter Qualitätsstabstahl" im Unterschied zum "Stabstahl" (in "Handelsgüte") erfaßt.