Feststellung, ob ein Prüfgegenstand (
Probe) die geforderten Merkmale aufweist, d. h. eine oder mehrere vereinbarte oder vorgeschriebene oder erwartete Bedingungen erfüllt; besonders, ob die vorgegebenen Fehlergrenzen oder Toleranzen eingehalten werden.
P. kann subjektiv durch Sinneswahrnehmung (Besichtigung) oder objektiv mit Meß- oder Prüfgeräten geschehen, die auch automatisch arbeiten können. Subjektives
P. führt meist nur zu einer einzigen qualitativen Angabe (gut oder schlecht). Objektives Prüfen erfolgt mit Prüfmitteln, d. h. mit Meßgeräten (
Messen) und
Lehren.
P. kann an
Prüflosen, an jedem Einzelstück (stückweise Prüfung) oder stichprobenweise erfolgen.