Um vergleichbare Werte für die
Bruchdehnung zu erhalten, müssen Meßlänge und Durchmesser der
Zugprobe in einem festen Verhältnis (Proportion) zueinander stehen. Üblicherweise wird die Zugprobe am sogen, kurzen
P. mit Meßlänge L
0 = 5 d
O genommen, d. h., die Meßlänge ist fünfmal so groß wie der Durchmesser.