Listenmatte 
Eine immer rechteckige Betonstahlmatte, deren äußere Abmessungen und deren Stababstand und Stab-Nenndurchmesser im Rahmen der DIN 488-4 nach der statischen Berechnung frei wählbar sind. Gegebenenfalls müssen Randeinsparungen und Stabüberstände vom Besteller angegeben werden. Hierbei müssen die Stababstände und Stabdurchmesser für jeweils eine Mattenrichtung, gegebenenfalls mit Ausnahme der Stabdurchmesser in den Randbereichen, gleich sein. Im Unterschied zur Zeichnungsmatte ist sie eindeutig durch die Nomenklatur beschreibbar. Vgl. Lagermatte.
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