Erhöhung der Festigkeit durch Verzerrung des Gefüges. Sie tritt ein, wenn warmgeformte Stahlerzeugnisse kalt nachgezogen, kalt nachgewalzt, kalt gereckt oder kalt verwunden werden. Vor einer weiteren Kaltumformung müssen solche Erzeugnisse geglüht werden, es sei denn, die Kaltverfestigung war das Ziel der Kaltumformung (wie beim kalt verwundenen Rippentorstahl).