Herstellänge 
Die H. ist für die verschiedenen Produkte nicht einheitlich. Sie ist bei Stab- und Formstahl den Maßnormen, bei Rohren den Technischen Lieferbedingungen zu entnehmen. Allgemein gilt für H., daß diese nicht in der Bestellung angegeben werden muß, der Hersteller darf dann in beliebiger H. im Rahmen der Normen liefern. Wird dies nicht gewünscht, sind besondere Vereinbarungen zu treffen.

H. für Stabstahl: je nach Querschnitt, z.T. nach Abmessungen gestuft, zwischen 3 und 12 m; Formstahl: 4 bis 15 m. Kleinere oder größere Längen können fallweise mit dem Hersteller vereinbart werden. Rund- und Vierkantstahl kann in eingeschränkten Längen geliefert werden, wenn der Längenbereich bei der Bestellung vereinbart wird. Dabei muß die Spanne mind. 2 m betragen. H. für Rohre: a) warmgefertigte Rohre, nahtlos wie sie bei der Herstellung anfallen, im allgemeinen 4 bis 7 m, geschweißt je nach Herstellungsverfahren 6, 8,12 oder 16 m; b) kaltgefertigte Rohre, gezogen 2 bis 7 m, geschweißt maschinenfertig im allgemeinen 6 m.

Im Unterschied hierzu: Festlänge, Genaulänge.
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