Flansch 
1. Bei Formstahl die senkrecht zum Steg liegenden Teile; sie sind meist gleich breit und symmetrisch angeordnet, die Außenflächen parallel verlaufend, während die Innenflächen entweder zum Steg hin geneigt oder ebenfalls parallel verlaufen.

2. Meist in der Mehrzahlform "Flansche" auftretendes Fachwort für ringförmige Rohrverbindungsstücke, welche die Rohrenden mittels Schrauben und ggf. Dichtungen miteinander oder mit anderen Rohrleitungsteilen (z.B. Ventilen) verbinden.
Europäisch genormt unter DIN EN 1092 (Teil 1 Stahlflansche).
Gegenüber den bisherigen DIN- Normen ergeben sich größere Nenndruckbereiche für viele Flanschtypen, währrend werkstoffe und Baumaße gegenüber DIN nicht verändert sind. - Unabhängig von der Flanschart gelten für alle Maßnormen einheitliche Anschlußmaße, so daß Flansche gleicher Kenndaten beliebig miteinander verbunden oder gegeneinander ausgetauscht werden können. - Wie alle Komponenten einer Rohrleitung müssen die Flanscheaus dem gleichen oder einem gleich belastbareb werkstoff gefertigt sein

Standart in Deutschland bzw. Westeuropa ist die Stahlsorte P245GH (alt:C22,8) als Schmiedeflansch, P265GH als Blechflansch. Für Edelstahl Rostfrei sind hauptsächlich die Werkstoffe 1.4301, 1.4541. 1.4571 sowie 1.4462 und 1.4539.

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