Bei Blechen gilt als Abweichung von der
E. der größte Abstand zwischen dem Blech und einer ebenen waagrechten Unterlage, auf der es frei ruht. Die E.-Toleranzen sind in den Maßnormen, nach Dicken gestaffelt, festgelegt. DIN EN 10130 (früher DIN 1541) für kaltgewalzte Flacherzeugnisse unterscheidet die
E. bei weichen Stählen mit Streckgrenze Re< 280 N/mm
2 und Stählen mit höherer Streckgrenze (Re > 280 und < 360 N/mm
2); bei letzteren ist eine größere Welligkeit zulässig. Es werden zwei Toleranzklassen (normale und eingeschränkte E.) unterschieden. DIN EN 10029 für warmgewalztes Stahlblech sieht ebenfalls normale und eingeschränkte
E. bei gestaffelter Dicke vor. Im Sprachgebrauch normal- und feineben. Unabhängig davon wird die
Geradheit (Randwelligkeit) beurteilt.