Erzeugnisse - gleichgültig ob Stabstahl, Bleche, Rohre, Schienen -, die bei der Prüfung hinsichtlich ihrer Werkstoffeigenschaften, Maße oder äußeren Beschaffenheit nicht die Norm- oder Bestellvorschriften erfüllen, werden deklassiert, d. h. herabgestuft, um sie evtl. als 2. oder 3. Wahl für Verwendungszwecke absetzen zu können, bei denen das deklassierte Material den Ansprüchen noch genügt.
D. ist jedoch nicht reklamationsfähig. Mit der Deklassierung entfällt die Gewährleistung des Herstellers oder Lieferanten. Die Verantwortung für die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck liegt ganz beim Verarbeiter.