Deklassiertes Material 
Erzeugnisse - gleichgültig ob Stabstahl, Bleche, Rohre, Schienen -, die bei der Prüfung hinsichtlich ihrer Werkstoffeigenschaften, Maße oder äußeren Beschaffenheit nicht die Norm- oder Bestellvorschriften erfüllen, werden deklassiert, d. h. herabgestuft, um sie evtl. als 2. oder 3. Wahl für Verwendungszwecke absetzen zu können, bei denen das deklassierte Material den Ansprüchen noch genügt. D. ist jedoch nicht reklamationsfähig. Mit der Deklassierung entfällt die Gewährleistung des Herstellers oder Lieferanten. Die Verantwortung für die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck liegt ganz beim Verarbeiter.
Suche im Stahllexikon:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Overhage Stahlhandel
Gutenbergstraße 34 - 48268 Greven
Telefon Telefon: 0 2571 / 57 88 20 -- Telefax 0 2571 / 57 88 222
Email info@overhage-stahlhandel.de
 
Seite drucken
Webdesign CMS
Ansprechpartner - | - Stahlhandel Online-Shop - | - Unser Sortiment - | - Stahllexikon / Glossar