Nahtloses
B. für Tiefbohrungen und Bohrungen nach Wasser gemäß DIN 4918-1. Nahtloses
Gestängerohr (früher in der DIN 4940 genormt, die aber ersatzlos zurückgezogen wurde) für Wasser- und Gesteinsbohrungen nach dem Schlag- und Kernbohrverfahren. Als Werkstoffe kommen Stähle nach DIN 1629 sowie eine Reihe von Sondergüten in Frage. Eine besondere Bedeutung kommt den
Ölfeldrohren zu, die der Erschließung und Förderung sowie dem Transport von Erdöl und Erdgas dienen.