ist eine Bescheinigung über die Ergebnisse spezifischer Prüfungen, die unabhängige Sachverständige durchgeführt haben. Es sagt aus, dass die Lieferung den Vereinbarungen bei der Bestellannahme entspricht. Man unterscheidet verschiedene Varianten von Abnahmeprüfzeugnissen. Sie können auf der Basis amtlicher Vorschriften (DIN EN 10 204; alt: DIN 50 049) und technischer Regeln, gemäß den Lieferbedingungen des Auftraggebers oder denen des Bestellers erstellt worden sein.