Neben den geforderten Maschinendaten (Arbeitsbereich, Einstellgrößen, Antriebsleistung usw.) ist die Arbeitsgenauigkeit ausschlaggebend. Die Maschinendaten stehen im Herstellerkatalog, die Genauigkeit der betriebsbereiten Maschine muss durch eine Abnahmeprüfung im Herstellerwerk nachgewiesen und in einem Abnahmeprotokoll festgehalten werden. In DIN 8601 sind die Allg. Regeln für die Abnahme von Werkzeugmaschinen zur spanenden Fertigung festgelegt. Danach werden drei Schritte unterschieden:
1. Vorbereitende Maßnahmen (Aufstellen und Ausrichten);
2. Geometrische Prüfung (Genauigkeit der Arbeitsspindel Rundlauf und Planlauf usw.);
3. Praktische Prüfung (Güte des auf ihr gefertigten Werkstückes).