Vorschriften für Mindestergebnisse, fallweise auch Höchstwerte der geforderten Versuche. Entsprechen die Ergebnisse den Anforderungen, wie sie in den DIN-Normen (DIN EN 10204; alt: DIN 50 049) oder in besonders vereinbarten Bedingungen vorgegeben sind, gilt für die Lieferung als abgenommen. Entspricht mehr als die Hälfte der untersuchten Proben nicht den Anforderungen und ist bei einzelnen Erzeugnissen nichts anderes vorgeschrieben oder vereinbart, kann die gesamte Lieferung verworfen werden. Geringe äußere Fehler, welche die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen werden normalerweise toleriert. Außer DIN-Normen für Werkstoffprüfungen gibt es noch zahlreiche Sonderbedingungen, z.B. vom TÜV, der Bundesbahn oder den
Klassifikationsgesellschaften. Über die ordnungsgemäße Abnahme wird eine
Abnahmeprüfzeugnis oder
Abnahmeprüfprotokoll ausgestellt.