Abnahmebedingungen 
Vorschriften für Mindestergebnisse, fallweise auch Höchstwerte der geforderten Versuche. Entsprechen die Ergebnisse den Anforderungen, wie sie in den DIN-Normen (DIN EN 10204; alt: DIN 50 049) oder in besonders vereinbarten Bedingungen vorgegeben sind, gilt für die Lieferung als abgenommen. Entspricht mehr als die Hälfte der untersuchten Proben nicht den Anforderungen und ist bei einzelnen Erzeugnissen nichts anderes vorgeschrieben oder vereinbart, kann die gesamte Lieferung verworfen werden. Geringe äußere Fehler, welche die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen werden normalerweise toleriert. Außer DIN-Normen für Werkstoffprüfungen gibt es noch zahlreiche Sonderbedingungen, z.B. vom TÜV, der Bundesbahn oder den Klassifikationsgesellschaften. Über die ordnungsgemäße Abnahme wird eine Abnahmeprüfzeugnis oder Abnahmeprüfprotokoll ausgestellt.



Suche im Stahllexikon:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Overhage Stahlhandel
Gutenbergstraße 34 - 48268 Greven
Telefon Telefon: 0 2571 / 57 88 20 -- Telefax 0 2571 / 57 88 222
Email info@overhage-stahlhandel.de
 
Seite drucken
Webdesign CMS
Ansprechpartner - | - Stahlhandel Online-Shop - | - Unser Sortiment - | - Stahllexikon / Glossar