Abmaß 
Da bei der Fertigung von Werkstücken die Nennmaße nicht genau eingehalten werden können, erhalten je nach Funktion und Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Fertigung die Nennmaße durch Angabe von Grenzabmaßen zugelassene Abweichungen. Diese A. legen die Grenzmaße fest, zwischen denen das am fertigen Werkstück gemessene Istmaß liegen darf. Die Vorzeichen der A. (+ oder -) geben an, ob sie zum Nennmaß hinzukommen oder von ihm abzuziehen sind. Dabei führt das obere Abmaß (A0) zum noch erlaubten Höchstmaß (G0), das untere Abmaß (AU) zum Mindestmaß (GU) des Fertigteils. Die Maßnormen und die technischen Lieferbedingungen für Stahlerzeugnisse legen die zulässigen Maßabweichungen fest
Suche im Stahllexikon:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Overhage Stahlhandel
Gutenbergstraße 34 - 48268 Greven
Telefon Telefon: 0 2571 / 57 88 20 -- Telefax 0 2571 / 57 88 222
Email info@overhage-stahlhandel.de
 
Seite drucken
Webdesign CMS
Ansprechpartner - | - Stahlhandel Online-Shop - | - Unser Sortiment - | - Stahllexikon / Glossar